Änderung der Förderungen für KfW-Kredite „Energieeffizient Bauen und Sanieren“
Wichtige Info für alle Bauherren: Änderung der Förderungen für KfW-Kredite „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ zum 17.04.2018 Wichtigste Neuerung: Keine vorzeitige Kreditablösung innerhalb der Zinsbindungsfrist ohne Vorfälligkeitsentschädigung mehr möglich (z.Zt. jederzeit zum Monatsende). Eine Ablösung des Kredites bei unerwartetem Gewinn oder der Möglichkeit günstiger Umschuldung ist damit nicht mehr ohne weiteres möglich. Wer derzeit plant, in ein Neubau- oder Sanierungsprojekt zu investieren, sollte die Antragstellung bei der KfW bis spätestens…